Jetzt noch flexibler behandeln: Mit dem Modul für Videosprechstunden

Die Begrenzungen werden gelockert – und Sie sind vorbereitet. Sie können Videobehandlungen direkt in psychodat durchführen – sicher, und vollständig in Ihre Abläufe integriert. Die Videosprechstunde ist nach den Vorgaben der KBV zertifiziert und DSGVO konform.

Funktionen

  • Terminvereinbarung mit Videosprechstundenoption
  • Freigabe des Bildschirms und Chatfunktion
  • Versand des Einladungslinks direkt aus der Praxissoftware psychodat per Mail
  • Dokumentation während oder nach der Sitzung

Powered by

Powered by MeetOne: dem zertifizierten Videodienstanbieter

  • In psychodat integriert und direkt aus Praxissoftware starten
  • DSGVO-konform und zertifiziert nach KBV-Vorgaben
  • Zeitersparnis für Psychotherapeutinnen und Patienten
  • Abrechnungsfähig nach EBM & GOÄ

Videosprechstunde in Ihrer Praxissoftware

Vollständige psychodat Integration. Planung der Videotermine im Kalender. Direkte Erstellung der Teilnehmer-Links und Versand per E-Mail.
Flexibel nutzbar. Teilnahme an Videositzung über den Praxis-PC oder mit beliebigen internetfähigen Endgeräten.
Zertifiziert und sicher. Unser Partner MeetOne ist nach KBV-Vorgaben zertifiziert und gehostet in Deutschland. 100% sicher und DSGVO-Konform.
Nachrichten und Dateien. Ermöglicht die sichere Kommunikation über Textnachrichten und den Austausch von Dateien zwischen den Teilnehmenden.
Bildschirm teilen. Unterstützt das gemeinsame Anzeigen von Bildschirminhalten für eine umfassende und klare Kommunikation.
Kein Limit. Beliebig viele Videositzungen durchführen.
Support durch den ergosoft Kundenservice.

Datenschutz & Sicherheit

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Höchste Sicherheit durch individuelle Verschlüsselung zwischen den Teilnehmenden - für maximale Vertraulichkeit und Schutz vor unbefugten Zutritt.

Hosting auf deutschen Servern: MeetOne ist in Deutschland entwickelt und gehostet. Die Videosprechstunde ist 100% sicher und DSGVO konform.

Was ist eine psychotherapeutische Videosprechstunde?

Die Psychotherapie Videosprechstunde ist eine Form der telemedizinischen Behandlung, bei der der direkte Arzt-Patienten-Kontakt per Video erfolgt. Dabei kommunizieren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit ihren Patient:innen in Echtzeit über ein zertifiziertes Videokonferenzsystem. Die Sitzungen finden in geschützten Räumen statt, die eine angemessene Privatsphäre gewährleisten, sowohl auf Seiten der Praxis als auch bei Patient:innen zu Hause.

Psychotherapie per Videosprechstunde - moderne Betreuung mit Sicherheit und Nähe

Die Videosprechstunde hat sich als feste Größe in der psychotherapeutischen Versorgung etabliert. Sie bietet Patientinnen und Patienten eine flexible, ortsunabhängige Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen - und das mit einem reibungslosen und sicheren technischen Ablauf. Gerade in Fällen in denen ein Praxisbesuch nicht möglich oder zumutbar ist, stellt die Videobehandlung eine wertvolle Alternative dar.

Welche Leistungen sind per Video möglich?

Gemäß der Psychotherapie-Richtlinie und dem EBM Kapitel 35 können nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen auch als Videositzungen durchgeführt werden, sofern aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht.

  • Psychotherapeutische Konsultationen und Probesitzungen (es wird empfohlen, dass die erste Konsultation und die erste Probesitzung nach Möglichkeit in der Praxis stattfinden)
  • Psychotherapeutische Akutbehandlungen
  • Einzel- und Gruppentherapien
  • Entspannungsverfahren und weitere Leistungen gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

Rechtsgrundlage: Anhang 31b zum BMV-Ä

Die Durchführung der Videosprechstunde ist in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Diese Vereinbarung legt die Anforderungen an die technischen Verfahren, die Informationstechniksicherheit, den Datenschutz, die Teilnahmebedingungen und die Pflichten der Videodienstanbieter fest.

Zusammenarbeit mit der Krankenkasse

Die Videosprechstunde in der Psychotherapie ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das bedeutet: Die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen per Video werden von der Krankenkasse übernommen, sofern die Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten erfolgt und die technischen Voraussetzungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erfüllt sind.

Patientinnen und Patienten müssen keine gesonderte Genehmigung einholen – die Abrechnung erfolgt direkt über die Praxis mit der Kassenärztlichen Vereinigung, basierend auf den Vorgaben des EBM Kapitel 35. Auch die erste Sitzung kann unter bestimmten Bedingungen per Video stattfinden und wird von der Krankenkasse getragen.

Vorteile der Videosprechstunde

Verbesserter Zugang zur Therapie

  • Überregionale Verfügbarkeit: Besonders in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität ermöglicht die Videosprechstunde den Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung.
  • Niedrigere Hemmschwelle: Patient:innen empfinden im vertrauten häuslichen Umfeld oft weniger Scham, Angst oder Abwehr gegenüber der Therapie.

Flexibilität & Zeitersparnis

  • Wegfall von Anfahrtswegen spart Zeit und Aufwand – besonders relevant für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Eltern kleiner Kinder oder pflegende Angehörige.
  • Therapiefortsetzung bei Kassenwechsel: Seit 2025 kann eine laufende Therapie bei einem Krankenkassenwechsel ohne erneute inhaltliche Prüfung fortgesetzt werden.

Technische und rechtliche Neuerungen seit 2025

  • Seit Januar 2025 dürfen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen (z. B. gesundheitliche Gründe oder ausdrücklicher Wunsch der Patient:innen) ist sogar eine vollständige Durchführung per Video möglich.

Technische Anforderungen

Damit die Videobehandlung reibungslos funktioniert, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein - sowohl in der Praxis als auch bei Patient:innen. Für die psychotherapeutische Behandlung per Video mit dem Videodienstanbieter MeetOne ist keine Installation notwendig. Die Teilnahme über den Link kann über jeden Browser und jedes System erfolgen.

Für die Praxis

  • Bildschirm (Monitor/Display)
  • Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
  • Internetverbindung mit stabiler Bandbreite
  • Anzeige bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KV)

Für die Patient:innen

  • PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
  • Stabile Internetverbindung
  • Einwilligung zur Videosprechstunde
  • Vertraulicher Raum mit Privatsphäre
  • Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Identitätsprüfung

Videosprechstunde: Neuheiten in 2025

Keine Leistungsbegrenzung: Mehr Flexibilität in Videosprechstunden

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen ist der Wegfall der GOP-bezogenen Leistungsbegrenzung. Bislang war die Anzahl der Leistungen, die per Videosprechstunde abgerechnet werden konnten, auf 30 % aller Leistungen begrenzt. Diese Obergrenze wurde rückwirkend zum 1. Januar 2025 vollständig aufgehoben. Die entsprechenden Absätze der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM wurden gestrichen, sodass Sie nun eine größere Anzahl an Behandlungen in der Videosprechstunde anbieten können, ohne dass eine prozentuale Begrenzung zu beachten ist.

Erweiterte Obergrenzen für Behandlungsfälle pro Praxis

Ab dem 1. April 2025 gelten neue Obergrenzen für die Behandlungsfälle, die per Video durchgeführt werden dürfen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen bekannten und unbekannten Patient:innen:
Bekannte Patient:innen: Für Patient:innen, die in den letzten drei Quartalen mindestens einmal einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt hatten, darf nun bis zu 50 % aller Behandlungsfälle per Videosprechstunde erfolgen (vorher 30 %).
Unbekannte Patient:innen: Für Patient:Linnen, die in den letzten drei Quartalen keinen persönlichen Kontakt mit einem Arzt hatten, bleibt die Obergrenze bei 30 %. Diese wird jedoch nur für die exklusiv per Video durchgeführten Behandlungen berechnet.
Ein weiteres Update betrifft die Bezugsgröße: Die Obergrenzen gelten jetzt nicht mehr für jeden einzelnen Ärzt:in oder Psychotherapeut:in, sondern für die gesamte Praxis (Betriebsstättennummer). So können einzelne Ärzt:innen oder Therapeut:innen die Obergrenzen überschreiten, solange der Gesamtanteil an Videosprechstunden in der Praxis unter den Vorgaben bleibt.

Zuschlag für bekannte Patient:innen in Videosprechstunden

Ab dem 1. April 2025 gibt es einen Zuschlag für Videosprechstunden mit bekannten Patient:innen. Wird ein bekannter Patient:in in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt, erhalten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einen Zuschlag von 30 Punkten (3,72 Euro) zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale. Diese Vergütung wird für die strukturierte Versorgung von Patient:innen gezahlt, was auch die Organisation einer Anschlussversorgung umfasst, falls notwendig. Der Zuschlag (GOP 01452) wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
(Stand 17.06.2025)

Zukunft der psychothera-peutischen Versorgung

Die Videosprechstunde ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, digital unterstützten Gesundheitsversorgung. Sie ergänzt die klassische Präsenztherapie und schafft neue Möglichkeiten der Kommunikation, Flexibilität und Erreichbarkeit.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und die Bundesmantelvertragspartner arbeiten kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Die Integration von Telemedizin in die Regelversorgung wird durch die Anlage 31b zum BMV-Ä und die Psychotherapie-Richtlinie rechtlich abgesichert.

Zukünftig könnten auch hybride Modelle – also eine Kombination aus Präsenz- und Videositzungen – zur Regel werden. Dies würde eine noch individuellere Betreuung ermöglichen und die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig stärken.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne ein persönliches Gespräch vereinbaren.

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Benjamin Schindler, Kundenservice