Jetzt noch flexibler behandeln: Mit dem Modul für Videosprechstunden
Die Begrenzungen werden gelockert – und Sie sind vorbereitet. Sie können Videobehandlungen direkt in psychodat durchführen – sicher, und vollständig in Ihre Abläufe integriert. Die Videosprechstunde ist nach den Vorgaben der KBV zertifiziert und DSGVO konform.
Funktionen
- Terminvereinbarung mit Videosprechstundenoption
- Freigabe des Bildschirms und Chatfunktion
- Versand des Einladungslinks direkt aus der Praxissoftware psychodat per Mail
- Dokumentation während oder nach der Sitzung
Powered by

Powered by MeetOne: dem zertifizierten Videodienstanbieter
- In psychodat integriert und direkt aus Praxissoftware starten
- DSGVO-konform und zertifiziert nach KBV-Vorgaben
- Zeitersparnis für Psychotherapeutinnen und Patienten
- Abrechnungsfähig nach EBM & GOÄ
Videosprechstunde in Ihrer Praxissoftware
Vollständige psychodat Integration. Planung der Videotermine im Kalender. Direkte Erstellung der Teilnehmer-Links und Versand per E-Mail.
Flexibel nutzbar. Teilnahme an Videositzung über den Praxis-PC oder mit beliebigen internetfähigen Endgeräten.
Zertifiziert und sicher. Unser Partner MeetOne ist nach KBV-Vorgaben zertifiziert und gehostet in Deutschland. 100% sicher und DSGVO-Konform.
Nachrichten und Dateien. Ermöglicht die sichere Kommunikation über Textnachrichten und den Austausch von Dateien zwischen den Teilnehmenden.
Bildschirm teilen. Unterstützt das gemeinsame Anzeigen von Bildschirminhalten für eine umfassende und klare Kommunikation.
Kein Limit. Beliebig viele Videositzungen durchführen.
Support durch den ergosoft Kundenservice.
Datenschutz & Sicherheit
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Höchste Sicherheit durch individuelle Verschlüsselung zwischen den Teilnehmenden - für maximale Vertraulichkeit und Schutz vor unbefugten Zutritt.
Hosting auf deutschen Servern: MeetOne ist in Deutschland entwickelt und gehostet. Die Videosprechstunde ist 100% sicher und DSGVO konform.
Was ist eine psychotherapeutische Videosprechstunde?
Die Psychotherapie Videosprechstunde ist eine Form der telemedizinischen Behandlung, bei der der direkte Arzt-Patienten-Kontakt per Video erfolgt. Dabei kommunizieren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit ihren Patient:innen in Echtzeit über ein zertifiziertes Videokonferenzsystem. Die Sitzungen finden in geschützten Räumen statt, die eine angemessene Privatsphäre gewährleisten, sowohl auf Seiten der Praxis als auch bei Patient:innen zu Hause.
Psychotherapie per Videosprechstunde - moderne Betreuung mit Sicherheit und Nähe
Die Videosprechstunde hat sich als feste Größe in der psychotherapeutischen Versorgung etabliert. Sie bietet Patientinnen und Patienten eine flexible, ortsunabhängige Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen - und das mit einem reibungslosen und sicheren technischen Ablauf. Gerade in Fällen in denen ein Praxisbesuch nicht möglich oder zumutbar ist, stellt die Videobehandlung eine wertvolle Alternative dar.
Welche Leistungen sind per Video möglich?
Gemäß der Psychotherapie-Richtlinie und dem EBM Kapitel 35 können nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen auch als Videositzungen durchgeführt werden, sofern aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht.
- Psychotherapeutische Konsultationen und Probesitzungen (es wird empfohlen, dass die erste Konsultation und die erste Probesitzung nach Möglichkeit in der Praxis stattfinden)
- Psychotherapeutische Akutbehandlungen
- Einzel- und Gruppentherapien
- Entspannungsverfahren und weitere Leistungen gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

Rechtsgrundlage: Anhang 31b zum BMV-Ä
Die Durchführung der Videosprechstunde ist in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Diese Vereinbarung legt die Anforderungen an die technischen Verfahren, die Informationstechniksicherheit, den Datenschutz, die Teilnahmebedingungen und die Pflichten der Videodienstanbieter fest.
Zusammenarbeit mit der Krankenkasse
Die Videosprechstunde in der Psychotherapie ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das bedeutet: Die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen per Video werden von der Krankenkasse übernommen, sofern die Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten erfolgt und die technischen Voraussetzungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erfüllt sind.
Patientinnen und Patienten müssen keine gesonderte Genehmigung einholen – die Abrechnung erfolgt direkt über die Praxis mit der Kassenärztlichen Vereinigung, basierend auf den Vorgaben des EBM Kapitel 35. Auch die erste Sitzung kann unter bestimmten Bedingungen per Video stattfinden und wird von der Krankenkasse getragen.
Vorteile der Videosprechstunde
Technische Anforderungen
Damit die Videobehandlung reibungslos funktioniert, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein - sowohl in der Praxis als auch bei Patient:innen. Für die psychotherapeutische Behandlung per Video mit dem Videodienstanbieter MeetOne ist keine Installation notwendig. Die Teilnahme über den Link kann über jeden Browser und jedes System erfolgen.
Videosprechstunde: Neuheiten in 2025
Keine Leistungsbegrenzung: Mehr Flexibilität in Videosprechstunden
Erweiterte Obergrenzen für Behandlungsfälle pro Praxis
Bekannte Patient:innen: Für Patient:innen, die in den letzten drei Quartalen mindestens einmal einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt hatten, darf nun bis zu 50 % aller Behandlungsfälle per Videosprechstunde erfolgen (vorher 30 %).
Unbekannte Patient:innen: Für Patient:Linnen, die in den letzten drei Quartalen keinen persönlichen Kontakt mit einem Arzt hatten, bleibt die Obergrenze bei 30 %. Diese wird jedoch nur für die exklusiv per Video durchgeführten Behandlungen berechnet.
Ein weiteres Update betrifft die Bezugsgröße: Die Obergrenzen gelten jetzt nicht mehr für jeden einzelnen Ärzt:in oder Psychotherapeut:in, sondern für die gesamte Praxis (Betriebsstättennummer). So können einzelne Ärzt:innen oder Therapeut:innen die Obergrenzen überschreiten, solange der Gesamtanteil an Videosprechstunden in der Praxis unter den Vorgaben bleibt.
Zuschlag für bekannte Patient:innen in Videosprechstunden
(Stand 17.06.2025)
Zukunft der psychothera-peutischen Versorgung
Die Videosprechstunde ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, digital unterstützten Gesundheitsversorgung. Sie ergänzt die klassische Präsenztherapie und schafft neue Möglichkeiten der Kommunikation, Flexibilität und Erreichbarkeit.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und die Bundesmantelvertragspartner arbeiten kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Die Integration von Telemedizin in die Regelversorgung wird durch die Anlage 31b zum BMV-Ä und die Psychotherapie-Richtlinie rechtlich abgesichert.
Zukünftig könnten auch hybride Modelle – also eine Kombination aus Präsenz- und Videositzungen – zur Regel werden. Dies würde eine noch individuellere Betreuung ermöglichen und die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig stärken.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne ein persönliches Gespräch vereinbaren.
